Hinweise zur Rückgabe und Entsorgung von Batterien und Akkus
Getrennte Sammlung von Altbatterien
Altbatterien und Altakkus dürfen nicht über den unsortierten Siedlungsabfall, insbesondere nicht über den Haus- oder Restmüll, entsorgt werden. Endnutzer sind verpflichtet, Altbatterien einer getrennten Sammlung zuzuführen.
Die getrennte Sammlung ermöglicht eine fachgerechte Behandlung und Verwertung der enthaltenen Materialien. Altbatterien können unter anderem Metalle und weitere verwertbare Rohstoffe enthalten.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Batterien und Akkus weist darauf hin, dass diese getrennt vom Hausmüll gesammelt werden müssen.
Wo können Altbatterien abgegeben werden?
Gerätealtbatterien können an dafür vorgesehenen Rücknahme- und Sammelstellen abgegeben werden. Dazu gehören beispielsweise Rücknahmestellen im Handel sowie kommunale Wertstoffhöfe und andere dafür vorgesehene Sammelstellen. Das Umweltbundesamt weist auf eine große Zahl von Sammelstellen in Deutschland hin.
Auch die von uns eingerichteten bzw. bereitgestellten Rücknahmemöglichkeiten können für die Abgabe geeigneter Altbatterien genutzt werden.
Die gesetzlichen Rücknahmepflichten unterscheiden sich je nach Batteriekategorie. Für Geräte- und LV-Altbatterien gelten andere Regelungen als beispielsweise für Starter-, Industrie- oder Elektrofahrzeugaltbatterien.
Batterien in Geräten
Die Regelungen erfassen auch Batterien, die in Produkten eingebaut oder Produkten beigefügt sind. Für Batterien, die fest in andere Produkte eingebaut sind, können zusätzlich die Regelungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes oder der Altfahrzeug-Verordnung relevant sein.
Hinweise zur sicheren Rückgabe
Bei der Sammlung und Rückgabe von Batterien sind die jeweiligen Sicherheitshinweise zu beachten. Insbesondere bei Batterien mit offenen Anschlusspolen kann es sinnvoll sein, die Kontakte vor der Rückgabe gegen Kurzschlüsse zu sichern.
Beschädigte oder auffällig veränderte Batterien sollten nicht zusammen mit gewöhnlichen Altbatterien gesammelt werden. Für solche Batterien sind die Hinweise der jeweiligen Sammelstelle zu beachten.
Kennzeichnung mit chemischen Symbolen
Enthält eine Batterie bestimmte relevante Mengen an Cadmium, Quecksilber oder Blei, kann zusätzlich zur durchgestrichenen Mülltonne das entsprechende chemische Symbol angegeben sein:
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Cd = Cadmium
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Hg = Quecksilber
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Pb = Blei
Rücknahme durch Omega electronic
Omega electronic erfüllt nach eigenen Angaben die für das Unternehmen geltenden Anforderungen zur Rücknahme und Entsorgung von Batterien und Akkus. Die von Omega electronic angebotenen Batterien und Akkus werden nach eigenen Angaben über entsprechende Rücknahme- bzw. Herstellerverantwortungssysteme erfasst.
Hinweis: Angaben zu konkreten Registrierungen, Vertragsnummern oder angeschlossenen Rücknahmesystemen sollten nur veröffentlicht werden, wenn sie aktuell und für die jeweilige Batteriekategorie nachweisbar sind.
Starterbatterien
Für Starter-, Industrie- und Elektrofahrzeugaltbatterien gelten besondere Rücknahme- und Erfassungsregelungen. Händler, die entsprechende Batterien anbieten, haben die jeweils geltenden gesetzlichen Rücknahmepflichten zu beachten.
Starteraltbatterien dürfen nicht über den unsortierten Siedlungsabfall entsorgt werden. Die Rückgabe erfolgt über dafür vorgesehene Händler, kommunale Stellen oder andere gesetzlich vorgesehene Rücknahme- und Entsorgungswege.
Unser Lieferant beteiligt sich nach den vorliegenden Angaben an einem Rücknahmesystem. Angaben zur konkreten Organisation und zur Registrierung beim Umweltbundesamt sollten vor Veröffentlichung anhand der aktuellen Nachweise überprüft werden.
Gesetzliche Grundlage
Seit dem 18. August 2025 gelten die abfallrechtlichen Regelungen der europäischen Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Ergänzend ist seit dem 7. Oktober 2025 das deutsche Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) in Kraft. Das frühere Batteriegesetz (BattG) ist weitgehend außer Kraft getreten.